von Ortsvorsitzenden Andreas C. Hofmann (SPD)
Am kommenden Sonntag haben Sie drei Abstimmungsmöglichkeiten: Sie können zum einen jeweils getrennt sowohl über das Ratsbegehren für ein Gewerbegebiet an der A 92 als auch das Bürgerbegehren gegen ein Gewerbegebiet West abstimmen. Sollten beide Bürgerentscheide mehrheitlich mit ja beantwortet werden und somit einander ausschließen, gilt die Stichfrage. Die abstimmungsrechtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde finden Sie unter http://oberschleissheim.de/index.php?id=0,205.
Um das Ratsbegehren für die Entwicklung eines Gewerbegebiets östlich der A 92 zu unterstützen, stimmen Sie am Sonntag bitte für das Ratsbegehren sowie gegen das Bürgerbegehren und geben Sie bei der Stichfrage Ihre Stimme dem Ratsbegehren.