Bündnis 90 / Die Grünen bieten „10 gute Gründe, warum an der A 92 (k)ein neues Gewerbegebiet entstehen soll“

 von Ortsvorsitzenden Andreas C. Hofmann (SPD)

„Im politischen Tagesgeschäft ist es nützlich, über die Positionen des politischen Mitbe­werbers stets auf dem Laufenden zu bleiben“ — getreu diesem Motto hatten wir bereits die Positionen der Homepage der Oberschleißheimer CSU hinsichtlich der gleichzeitigen For­derung und Ablehnung eines neuen Gewerbegebiets einer kritischen Reflexion unterzogen. Es erscheint nun nur als ein Gebot der politischen Fairness, auch die Internetpräsenz der Ober­schleißheimer Bündnis 90 / Die Grünen als Unterstützer des Bürgerbegehrens gegen ein Gewerbegebiet auf ihre Argumentation hin zu überprüfen. So fällt doch sehr schnell — zumindest noch heute am 16. September — die Unterseite „10 gute Gründe, warum an der A 92 kein neues Gewerbegebiet entstehen soll“ ins Auge (http://www.gruene-ml.de/oberschleissheim/front_content.php?idart=1727) … oder handelt es sich hierbei eher um zehn gute Gründe, warum doch ein Gewerbegebiet entstehen soll? Die folgenden Argumente gegen ein Gewerbegebiet sind wörtlich der o.g. Internetpräsenz entnommen.

Argument 1. Weil wir dann noch mehr Verkehr und Lärm im Ort haben.

Falsch! Das Bürgerbegehren beabsichtigt mit seiner Fragestellung „Soll die Gemeinde Ober­schleißheim die Fläche zwischen dem westlichen Ortsrand und der A 92 dauerhaft freihalten, insbesondere nicht mit einem Gewerbegebiet überplanen?“, die Verlegung der Staatsstraße 2342 an die A 92 zu verhindern. Dies verursacht noch mehr Verkehr und Lärm am Ort.

Argument 2. Weil tausende Anwohner ihr Naherholungsgebiet verlieren.

Falsch! „Dabei dürfte nur ein naiver Träumer glauben, dass da draußen zwischen bald 6-spuriger Autobahn [und] B471 […] ‚hochwertiges Bürogewerbe‘ möglich ist“ — so Bündnis 90 / Die Grünen! Inwiefern dieses Gebiet ‚da draußen zwischen bald 6-spuriger Autobahn und B471‘ somit ‚tausenden Anwohnern‘ als Erholungsgebiet dient, ist doch mehr als fraglich.

Argument 3. Weil wir bestehende Gewerbestandorte verbessern können.

Richtig! Die bestehenden Freiflächen reichen allerdings nicht aus, um größere Betriebe in Oberschleißheim anzusiedeln. Wenn eine Firma 1000 m2 benötigt, wird sie mit einem An­gebot von 5 x 200m2, die über ein weites Areal verstreut sind, nicht zufrieden sein. Ferner ist es zweifelhaft, dass bestehende Freiflächen genug Gewerbesteuermehreinnehmen brächten.

Argument 4. Weil der neue Gewerbestandort nur mit dem Auto erreichbar ist und öffentliche Verkehrsmittel fehlen.

Richtig! Auf einen Acker (bei dem diskutierten Standort handelt es sich gegenwärtig um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche) eine Bushaltestelle zu bauen und zu finanzieren, dürfte wohl jedermann als nicht zielführend erscheinen. Dieses Hindernis könnte durch eine Ände­rung der Trasse der Buslinie 291 Oberschleißheim Dachau sehr einfach behoben werden.

Argument 5. Weil der Standort vor allem für lautes und großflächiges Transportgewerbe ge­eignet ist.

Falsch! Das Horrorszenario einer Bebauung des gesamten Areals mit Transportgewerbe geis­tert seit längerem auf den Plakaten von CSU und Grünen durch den Ort. Richtig ist vielmehr, dass das Gebiet gleichermaßen, wenn nicht mehr für anderes Gewerbe geeignet ist und die Gemeinde ferner einen Einfluss auf die Auswahl der Betriebe haben wird.

Argument 6. Weil dann die Errichtung des Lärmschutzwalles an der A92 gefährdet ist.

Falsch! Einen Zusammenhang zwischen der Gewerbeansiedlung und dem Lärmschutzwall herzustellen ist abenteuerlich! Der Lärmschutzwall wird wegen gesetzlicher Vorschriften und des Ausbaus der A 92 errichtet. Eine Gewerbeansiedlung könnte ggfs. sogar eine Minderung des Autobahnlärms für anliegende Wohngebiete wie die Mooswegsiedlung bewirken.

Argument 7. Weil die Gemeinde durch die Eigentumsverhältnisse (Freistaat) wenig Einfluss auf die Gewerbeart hat.

Falsch! Durch die Zielvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern als Eigentümer und der Gemeinde Oberschleißheim wird der Gemeinde eine Mitsprache bei der Auswahl der anzu­siedelnden Betriebe zugesichert. Darüber hinaus handelt es sich um ein im Landkreis viel geübtes Verfahren, Gewerbegebiet erst nach der Auswahl geeigneter Investoren auszuweisen.

Argument 8. Weil unser Ortsbild und Charakter dann massiv verändert würde.

Falsch! Bei dem diskutierten und vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München empfohlenen Standort handelt es sich um 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Bei einer Ortsgesamtfläche von ca. 3031 Hektar ist dies einem Anteil von 0,005 %! Hier von einer massiven Veränderung von Ortsbild und Charakter zu sprechen ist an der Realität vorbei.

Argument 9. Weil dann eine große ökologisch wertvolle Fläche versiegelt wird und für unsere Nachkommen nichts mehr übrig bleibt.

Falsch! Das Gebiet ist eine der wenigen übrigbleibenden Flächen, die kein Landschafts­schutz­gebiet darstellen. Der Anteil an der Ortsfläche beträgt nur 0,005 %. Dass diese 15 Hek­tar die letzte Grünfläche am Ort darstellen würden, ist abenteuerlich! Knapp 80 % des Ortes würden weiterhin Wald-, Landwirtschafts-, Wasser- und Grünflächen darstellen (BayLfStaD).

Argument 10. Weil Identität und Heimat viel wichtiger sind als die Spekulation auf schnelles Geld.

Richtig! Identität und Heimat sind definitiv wichtiger als eine Spekulation auf schnelles Geld. Wieso aber wird in der Diskussion immer bemängelt, dass Gewerbesteuermehreinnahmen erst langfristig zu erwarten wären, wenn es sich hierbei nur um „schnelles Geld“ handelt? Identität und Heimat bedürfen auch einer ausreichenden Finanzierung, um sie aufrecht zu erhalten.


Wir sehen auch hier, dass die Argumentation der Gegner des Ratsbegehrens einer kritischen Überprüfung nicht standhält. Es gibt definitiv Argumente für und gegen eine Gewerbean­siedlung an der A 92. Die schwarz-grüne Zweckehe kann diese Begründungen offensichtlich nicht liefern. Es liegt nun an den Wählern, am 22. September eine Entscheidung zu treffen.

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