Die Zielvereinbarung der Gemeinde Oberschleißheim mit dem Freistaat Bayern über die Entwicklung eines Gewerbegebietes an der A 92 — einige Erläuterungen

von Bürgermeisterkandidat Florian Spirkl (SPD)

Die am 24. April in nicht öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat verabschiedete Zielvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Oberschleißheim über die Entwicklung eines Gewerbegebiets an der A 92 wurde in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert. Nachdem der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung vom 25. Juni 2013 die Nichtöffentlichkeit der betreffenden Sitzung aufgehoben hatte, erscheint es sinnvoll, diese Zielvereinbarung der Öffentlichkeit bereitzustellen und den juristischen Text mit einigen Erläuterungen zu versehen.

››› Zum Download der Zielvereinbarung auf den Seiten der Gemeinde (12,7 KB, PDF)


Die Zielvereinbarung beginnt mit einer Präambel als Vorbemerkung, welche einen möglichen Flächentausch zwischen dem angedachten Ausbaugebiet der LMU München an der Sonnenstraße und Gebietsteilen des Lehr- und Versuchsguts westlich der A 92 als zum Verständnis des Vertrages notwendige Ausgangslage festhält. Auch wenn als Ziel der Vereinbarung bereits bezeichnet wird, diese Fläche „zur Gewerbeansiedlung baurechtlich zu entwickeln“, entfaltet dies keinerlei Verpflichtungen, da Präambeln keine Rechtsverbindlichkeit besitzen.

Die Vereinbarung führt als Ziel konkreter aus, „einen geeigneten und konsensfähigen Standort“ innerhalb des in Frage kommenden Bestandes des Lehr- und Versuchsgutes zu finden. Dass hierbei eine mögliche Gewerbegebietsausweisung an der A 92 „besondere Berücksichtigung“ finden soll und auf die Machbarkeitsstudie des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München „hingewiesen“ wird, geht im juristischen Sinne über eine reine Absichtserklärung nicht hinaus.

Darüber hinaus wird festgelegt, dass bei der Standortsuche „gewünschte Nutzungen“ des Gebietes berücksichtigt und „die im gemeindlichen Verkehrskonzept beinhalteten Straßenbaumaßnahmen“ bei der Standortsuche zugrunde gelegt werden. Die Gemeinde wird ferner an allen „Vorplanungen und Untersuchungen beteiligt und in diese eingebunden.“ Verpflichtungen entstehen auch hierdurch keine, da sämtliche entstehenden Kosten dem Freistaat Bayern als „Vorhabensträger“ zur Last fallen.

Abschließend besagt die Vereinbarung unter der Überschrift „Planungsfreiheit“, dass die Gemeinde „keine Zusage gibt auf Durchführung und Abschluss eines Verfahrens über die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich südlich des bestehenden Campusgebietes und sie auch keinerlei Verpflichtungen eingeht, die sie an der unvoreingenommenen und späterem Vorbringen offenen Abwägung hindern könnten.“ Diese etwas umständliche Formulierung besagt nichts anderes, als dass sich die Gemeinde planungsrechtlich zu nichts verpflichtet.


Dass diese Zielvereinbarung vorerst nichtöffentlich verhandelt wurde ist eine bei allen anderen Grundstücksgeschäften geübte Selbstverständlichkeit. Es ist dem Verhandlungsgeschick der Ersten Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler zu verdanken, dass eine Vereinbarung zustande kam, welche die Gemeinde zu nichts verpflichtet und beim Freistaat eine erste Bewegung in Gang setzt. Nun sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt, ob die Gemeinde die mit der Vereinbarung anvisierten Ziele weiterverfolgen soll.

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