Leserbrief zum Artikel “Gemeinde und Freistaat sind sich über Gewerbeentwicklung einig“

von Gemeinderat Dr. Peter Lemmen (SPD)

Als Antwort auf http://www.schleissheimer-zeitung.de/ansicht.php?id=7926. In der Süddeutschen Zeitung hat der Kommentator in einem weitgehend gleichlautenden Artikel das Rats- und das Bürgerbegehren zur eventuellen Ausweisung eines Gewerbegebietes an der A92 westlich von Oberschleißheim eine „überflüssige Frage“ genannt. Er stellt die Frage: was soll ein Bürgervotum, wenn das Ziel schon vorher vertraglich fixiert ist. Und wenn diese schriftliche Vereinbarung niemand bindet, was soll sie dann eigentlich?

Die Fragen lassen sich beantworten: die Vereinbarung ändert erstmals die seit langem vertretene Auffassung des Freistaats, aus seinen landwirtschaftlichen Flächen seien auf keinen Fall welche für Planungsabsichten der Gemeinde verfügbar.

Erst mit dieser ersten Zusage kann man überhaupt über Planungen dort konkret nachdenken und im Vorfeld die Bürgerinnen und Bürger befragen, ob sie das wollen. Was die Verbindlichkeit angeht: das betreffende Gebiet ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlicher Grund ausgewiesen. Nur die Gemeinde kann das ändern. Dass es darauf keinen Anspruch gibt, ist in der Vereinbarung ausdrücklich festgelegt.

Dank sei dem Berichterstatter für die in seinem gleichlautenden Artikel in der Süddeutschen Zeitung abgebildeten Planskizze: sie zeigt, dass das in Erwägung gezogene Gewerbegebiet 300 – 400 Meter von der bestehenden Bebauung entfernt ist. Der von den Gegnern einer Gewerbeausweisung auf Plakaten und Flugblättern suggerierte Eindruck, die gesamte Fläche zwischen A92 und jetziger Bebauung solle „mit Lastautos und Lagerhallen“ gefüllt werden ist irreführend und falsch.

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